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Anfragen von zuständigen Behörden bearbeiten

Ebitok stellt erforderliche Informationen ausschließlich den zuständigen Behörden zur Verfügung, nachdem eine offiziell gültige und verbindliche Anfrage eingegangen ist. Eine zuständige Behörde ist jede Person oder Organisation, der der Staat, die Gemeinde oder eine ähnliche Rechtsperson Befugnisse, Pflichten und Funktionen zur Anforderung von Informationen oder zur Durchführung von Untersuchungen übertragen hat.

Die Anfrage muss auf rechtlichen Grundlagen und in Übereinstimmung mit den Nutzungsbedingungen erfolgen.

Informationsanforderungen müssen nur in englischer Sprache gestellt werden und eine gültige E-Mail-Adresse enthalten, an die wir die Antwort senden können. Eine gültige E-Mail-Adresse ist die offizielle E-Mail-Adresse der jeweiligen zuständigen Behörde.

Ebitok behält sich das Recht vor, jede Anfrage zu ignorieren, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Ebitok bevorzugt es, alle Arten von Anfragen per E-Mail an [email protected] zu erhalten.

Die Bearbeitungszeit der Anfrage beträgt mindestens dreißig (30) Werktage.

Eine Anfrage der zuständigen Behörde muss folgende Informationen enthalten:

Um die Bearbeitung der Anfrage effektiv zu ermöglichen, bitten wir die zuständige Behörde, Transaktionsdetails in Bezug auf die Anfrage bereitzustellen: Wallet-Adresse, Transaktions-Hash, Transaktionsbetrag oder andere relevante Informationen, die der zuständigen Behörde vorliegen.

Haftungsausschluss

Ebitok unternimmt alle Anstrengungen, um Informationen so vollständig und umfassend wie möglich zu sammeln und den zuständigen Behörden bereitzustellen. Ebitok übernimmt jedoch keine Verantwortung und gibt keine Garantien, einschließlich stillschweigender Garantien, in Bezug auf die Richtigkeit, Angemessenheit oder Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Bitte beachte, dass Ungenauigkeiten in den Informationen auftreten können, die durch verschiedene Faktoren verursacht werden können, einschließlich, aber nicht beschränkt auf menschliche Fehler, Hardware- und Software-Unvollkommenheiten.

Die Korrespondenz im Zusammenhang mit Anfragen von zuständigen Behörden ist vertraulich und klassifiziert und darf nur für die Zwecke der Anfrage verwendet werden.

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